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Aufmerksamkeitsgruppe
"sexuelle Übergriffe in Psychotherapien" Juristisch
gibt es trotzdem Lücken, vor allem was die vom Strafgesetz erfassbaren
Aspekte und die Möglichkeit zur Meldung an die Bewilligungsbehörde
betrifft. Immerhin hat das Bundesgericht 1998 und 2004 (BGE 6S.381/2004)
Grundsatzentscheide dazu gefällt, die die in einer Psychotherapie
entstehende Vertrauensbeziehung sichern. Mitglieder des VPB, des PPB sowie
der Fachgruppen Psychiatrie Baselland und Basel-Stadt sind seit Herbst
2003 auf unsere Initiative hin daran, im Gespräch mit RichterInnen,
KantonsärztInnen, Ermittlungsbehörden und Institutionen zu klären,
wo die psychotherapeutische und die juristische Verwendung von Wörtern
wie Beziehung, Abhängigkeit, Ausnützung sich unterscheiden und
wie das geschützt werden kann, was in einer Psychotherapie geschieht.
Mit den KantonsärztInnen haben wir ein Verfahren erarbeitet, wie
vermutete Täter auch dann zur Rede gestellt werden können, wenn
die PatientInnen den juristischen Weg scheuen. |
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| last modified: 2009-12-17 |