Aufmerksamkeitsgruppe "sexuelle Übergriffe in Psychotherapien"
Sexualität ist ein zentraler Teil des Lebens und oft ein wichtiges Thema in einer Psychotherapie, aber genau deswegen haben sexuelle Handlungen in einer Therapie keinen Platz. Es liegt zu 100 % in der Verantwortung der TherapeutInnen, dafür zu sorgen, dass alles zur Sprache kommen kann, was die PatientInnen beschäftigt, aber nur das: Es soll Thema sein, gedacht, besprochen, verstanden und weiterentwickelt werden oder auch als unverständlich, "fremd in mir drin" denkbar werden. Der Raum der Psychotherapie braucht Schutz vor Handlungen, und die ethischen Richtlinien der Berufsverbände lassen hier keinen Spielraum.

Juristisch gibt es trotzdem Lücken, vor allem was die vom Strafgesetz erfassbaren Aspekte und die Möglichkeit zur Meldung an die Bewilligungsbehörde betrifft. Immerhin hat das Bundesgericht 1998 und 2004 (BGE 6S.381/2004) Grundsatzentscheide dazu gefällt, die die in einer Psychotherapie entstehende Vertrauensbeziehung sichern. Mitglieder des VPB, des PPB sowie der Fachgruppen Psychiatrie Baselland und Basel-Stadt sind seit Herbst 2003 auf unsere Initiative hin daran, im Gespräch mit RichterInnen, KantonsärztInnen, Ermittlungsbehörden und Institutionen zu klären, wo die psychotherapeutische und die juristische Verwendung von Wörtern wie Beziehung, Abhängigkeit, Ausnützung sich unterscheiden und wie das geschützt werden kann, was in einer Psychotherapie geschieht. Mit den KantonsärztInnen haben wir ein Verfahren erarbeitet, wie vermutete Täter auch dann zur Rede gestellt werden können, wenn die PatientInnen den juristischen Weg scheuen.
Kontakt: Peter Schwob

 


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last modified: 2009-12-17