Kurze
Geschichte des VPB
1971
gründeten 13 Psychologinnen und Psychologen, die in Basel psychotherapeutisch
arbeiteten, den "Verband der praktisch tätigen Psychologen,
VPP", den ersten Psychotherapeutenverband der Schweiz. Das wichtigste
Anliegen des VPP in den ersten Jahren (also noch vor dem sogenannten
Psychoboom) war die gesetzliche Regelung der Psychotherapie, die mit
der "Verordnung des Regierungsrates Basel-Stadt betreffend die
selbständige Berufsausübung der Psychotherapeuten", in
Kraft gesetzt am 22. November 1977, erreicht wurde. Diese kantonale
Regelung, die erste in der Schweiz, war später massgebend für
die Empfehlungen, die die Eidgenössische Sanitätsdirektorenkonferenz
für alle Kantone herausgegeben hat. Die Verordnung regelt die Berufsausübung:
Eine vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission überprüft
die Grund- und Spezialausbildung der PraxisinhaberInnen, und nur mit
der entsprechenden Praxisbewilligung darf jemand in Basel-Stadt und
Baselland als PsychotherapeutIn arbeiten. Der Titel PsychotherapeutIn
ist also geschützt.
Ein weiterer
früher Arbeitsschwerpunkt des Verbandes war der Kampf um die Anerkennung
und Bezahlung gut ausgebildeter PsychotherapeutInnen durch die Krankenkassen.
Auf regionaler Ebene erreichten die VPP-Unterhändler eine relativ
gute Vereinbarung mit der OeKK, der Öffentlichen Krankenkasse Basel;
es war aber abzusehen, dass für Verträge mit anderen, überregionalen
Kassen und für die Verankerung der Psychotherapie im Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz (KVG) ein schweizerischer Verband nötig
war. In dieser Absicht fand deshalb 1980 in Basel unter aktiver Mithilfe
vieler VPP-Mitglieder die Gründung des Schweizer Psychotherapeuten-Verbandes
SPV statt. Die meisten Krankenkassen zahlen mittlerweile freiwillige
Leistungen an Psychotherapien aus der Zusatzversicherung. Die Aufnahme
der Psychotherapie in den Leistungskatalog der Grundversicherung der
Krankenkassen hingegen konnte auch der SPV bis heute nicht erreichen;
im Widerspruch zu festen Zusagen im Vorfeld der Inkraftsetzung des KVG
(1996) wurde sie immer wieder hinausgeschoben.
1981 wurde
bekannt, dass im Kanton Basel-Stadt ein Psychiatriekonzept erstellt
werden sollte - ohne Mitwirkung der nicht-staatlichen Organisationen
und der privaten PsychotherapeutInnen. Es brauchte viel Überzeugungsarbeit,
bis wir daran mitwirken konnten, und anschliessend intensive Konzeptarbeit,
bis das Psychiatriekonzept, das die Zusammenarbeit der staatlichen mit
den nicht-staatlichen Institutionen und den freipraktizierenden PsychiaterInnen
und PsychotherapeutInnen in den sogenannten Koordinationskonferenzen
organisiert, 1991 in Kraft gesetzt werden konnte.
Im Kanton
Baselland wurde 1980 das Psychiatriekonzept vorgelegt, 1991 und 2000/02
wurden Folgeplanungen durchgeführt, um die psychiatrische Versorgung
im Kanton BL zu erfassen und weiterzuentwickeln. Auch dabei arbeiteten
Leute aus unsern Reihen mit.
Immer wieder
zu reden gab und gibt die Frage der Qualifikation. Viele PsychotherapeutInnen
sind, von ihrer Grundausbildung her, PsychologInnen - aber wer Psychologie
studiert hat, ist ohne Zusatzausbildung nicht PsychotherapeutIn, und
viele, vor allem ältere PsychotherapeutInnen kommen aus andern
Grundberufen. Um diesen Standpunkt deutlich zu vertreten, gab sich der
VPP 1986 neue Statuten
und einen neuen Namen: Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
beider Basel, VPB. Auf schweizerischer Ebene ist die Auseinandersetzung
um die Anforderungen an Grund- und Spezialausbildung noch im Gange;
nächste Schritte sind vom PsyG, dem zur Zeit in Entwicklung stehenden
Gesetz über die psychologischen Berufe, zu erwarten.
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Was
bezweckt der VPB?
Laut
den geltenden Statuten
bezweckt der Verband die Förderung der fachlichen, ethischen und
wirtschaftlichen Interessen des Berufsstandes:
- die Ausarbeitung
und Überwachung von Ausbildungs- und Anforderungskriterien (Qualifikationsnachweis)
gemäss den kantonalen Richtlinien und den Anforderungen der Schweizer
Charta für Psychotherapie;
- die Wahrung der Berufs- und Standesinteressen, z.B. Titelschutz, Anerkennung
und Schutz des Berufsgeheimnisses;
- die Förderung des wissenschaftlichen und kollegialen Kontakts;
- die Verpflichtung auf die für alle Mitglieder verbindliche Standesordnung,
die inhaltlich übereinstimmt mit den Standesregeln der Schweizer
Charta für Psychotherapie;
- die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen,
die sich mit
Psychotherapie und verwandten Gebieten befassen;
- die Zusammenarbeit mit und Interessenvertretung gegenüber öffentlichen
und politischen Instanzen in Belangen der Psychotherapie, z.B. Krankenkassen,
Ärzten, Behörden, etc.;
- die Organisation der Vertretung der PsychotherapeutInnen in den Koordinationsversammlungen
Psychiatrie Basel-Stadt (Allgemeine Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Interkulturelle Psychiatrie), die Beteiligung an der Folgeplanung Psychiatrie
Baselland, die Zusammenarbeit mit PatientInnen-Organisationen und anderen
nicht-staatlichen Institutionen im Psychiatriebereich;
- die Verbindung mit einer schweizerischen Dachorganisation (SPV).
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Was
tut der VPB für KlientInnen/PatientInnen, für die Bevölkerung?
Wir
geben Ihnen Auskunft und beraten Sie, wenn Sie Fragen zur Psychotherapie
generell haben, zu deren Finanzierung, zum Umgang mit Behörden,
Krankenkassen und Versicherungen im Zusammenhang mit psychotherapeutischen
Anliegen, zu den PatientInnen-Rechten etc. Sie erreichen uns mit dem
Kontaktformular
auf dieser Website, schriftlich (VPB, Postfach, 4002 Basel)
oder telephonisch (061 401 08 20).
Mit der
Einrichtung der Standeskommission bringt der VPB seine Entschlossenheit
zum Ausdruck, die hohen ethischen Standards seiner Mitglieder zu wahren
und ihnen nötigenfalls auch Geltung zu verschaffen. Die Standeskommission
untersucht auf Anzeige eines Patienten/einer Klientin Vorfälle,
in denen sich ein VPB-Mitglied nach Ansicht der anzeigenden Person nicht
an die Standesregeln
gehalten hat. Zu den Standesregeln gehört zentral das Respektieren
der persönlichen und sexuellen Integrität der PatientInnen,
worunter auch die Schweigepflicht gegenüber Dritten fällt.
Die Standeskommission ist befugt, Massnahmen gegen ein Mitglied zu beschliessen.
Gemeinsam
mit dem PPB, dem Verband der Psychologinnen und Psychologen beider Basel,
unterhalten wir eine kostenlose telephonische Psychotherapieplatzvermittlung
(Frau L. Tobler und Frau F. Zumstein, Tel. 061 303 12 12), und die Website
www.psychotherapeuten-bsbl.ch,
auf der Sie mittels einer Suchmaschine selber einen passenden Therapieplatz
finden können. Sie können das Psychotherapieverzeichnis auch
in gedruckter Form bei uns anfordern (siehe "Kontaktformular").
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Was
tut der VPB für seine Mitglieder?
Wir
vertreten die Sache der Psychotherapie in der Öffentlichkeit und
gegenüber Behörden. Wir kontrollieren die Einhaltung der Werbebeschränkung
und werden bei Übertretungen vorstellig. Wir nehmen aktiv an Vernehmlassungen
auf kantonaler und eidgenössischer Ebene teil. Wir unterstützen
die Arbeit in den Koordinationskonferenzen Psychiatrie Basel-Stadt und
in der Folgeplanung Psychiatrie Baselland. Wir sind massgeblich beteiligt
am Aufbau einer definierten Zusammenarbeit mit PsychiaterInnen und Institutionen.
Zudem stellen
wir ein Forum für Kontakt, Austausch und Weiterbildung zur Verfügung:
Wir informieren in regelmässigen Mitgliederbriefen über Aktuelles
im Zusammenhang mit unserem Berufsstand, wir organisieren Vorträge
und Weiterbildungen und wir bieten mit Werkstattgesprächen die
Möglichkeit, einander über die Schulter zu schauen und gemeinsam,
Schulen übergreifend Fragen des therapeutischen Alltags zu erörtern.