Kurze Geschichte des VPB
Was bezweckt der VPB?
Was tut der VPB für KlientInnen/PatientInnen, für die Bevölkerung?
Was tut der VPB für seine Mitglieder?

Kurze Geschichte des VPB
1971 gründeten 13 Psychologinnen und Psychologen, die in Basel psychotherapeutisch arbeiteten, den "Verband der praktisch tätigen Psychologen, VPP", den ersten Psychotherapeutenverband der Schweiz. Das wichtigste Anliegen des VPP in den ersten Jahren (also noch vor dem sogenannten Psychoboom) war die gesetzliche Regelung der Psychotherapie, die mit der "Verordnung des Regierungsrates Basel-Stadt betreffend die selbständige Berufsausübung der Psychotherapeuten", in Kraft gesetzt am 22. November 1977, erreicht wurde. Diese kantonale Regelung, die erste in der Schweiz, war später massgebend für die Empfehlungen, die die Eidgenössische Sanitätsdirektorenkonferenz für alle Kantone herausgegeben hat. Die Verordnung regelt die Berufsausübung: Eine vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission überprüft die Grund- und Spezialausbildung der PraxisinhaberInnen, und nur mit der entsprechenden Praxisbewilligung darf jemand in Basel-Stadt und Baselland als PsychotherapeutIn arbeiten. Der Titel PsychotherapeutIn ist also geschützt.

Ein weiterer früher Arbeitsschwerpunkt des Verbandes war der Kampf um die Anerkennung und Bezahlung gut ausgebildeter PsychotherapeutInnen durch die Krankenkassen. Auf regionaler Ebene erreichten die VPP-Unterhändler eine relativ gute Vereinbarung mit der OeKK, der Öffentlichen Krankenkasse Basel; es war aber abzusehen, dass für Verträge mit anderen, überregionalen Kassen und für die Verankerung der Psychotherapie im Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KVG) ein schweizerischer Verband nötig war. In dieser Absicht fand deshalb 1980 in Basel unter aktiver Mithilfe vieler VPP-Mitglieder die Gründung des Schweizer Psychotherapeuten-Verbandes SPV statt. Die meisten Krankenkassen zahlen mittlerweile freiwillige Leistungen an Psychotherapien aus der Zusatzversicherung. Die Aufnahme der Psychotherapie in den Leistungskatalog der Grundversicherung der Krankenkassen hingegen konnte auch der SPV bis heute nicht erreichen; im Widerspruch zu festen Zusagen im Vorfeld der Inkraftsetzung des KVG (1996) wurde sie immer wieder hinausgeschoben.

1981 wurde bekannt, dass im Kanton Basel-Stadt ein Psychiatriekonzept erstellt werden sollte - ohne Mitwirkung der nicht-staatlichen Organisationen und der privaten PsychotherapeutInnen. Es brauchte viel Überzeugungsarbeit, bis wir daran mitwirken konnten, und anschliessend intensive Konzeptarbeit, bis das Psychiatriekonzept, das die Zusammenarbeit der staatlichen mit den nicht-staatlichen Institutionen und den freipraktizierenden PsychiaterInnen und PsychotherapeutInnen in den sogenannten Koordinationskonferenzen organisiert, 1991 in Kraft gesetzt werden konnte.

Im Kanton Baselland wurde 1980 das Psychiatriekonzept vorgelegt, 1991 und 2000/02 wurden Folgeplanungen durchgeführt, um die psychiatrische Versorgung im Kanton BL zu erfassen und weiterzuentwickeln. Auch dabei arbeiteten Leute aus unsern Reihen mit.

Immer wieder zu reden gab und gibt die Frage der Qualifikation. Viele PsychotherapeutInnen sind, von ihrer Grundausbildung her, PsychologInnen - aber wer Psychologie studiert hat, ist ohne Zusatzausbildung nicht PsychotherapeutIn, und viele, vor allem ältere PsychotherapeutInnen kommen aus andern Grundberufen. Um diesen Standpunkt deutlich zu vertreten, gab sich der VPP 1986 neue Statuten und einen neuen Namen: Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel, VPB. Auf schweizerischer Ebene ist die Auseinandersetzung um die Anforderungen an Grund- und Spezialausbildung noch im Gange; nächste Schritte sind vom PsyG, dem zur Zeit in Entwicklung stehenden Gesetz über die psychologischen Berufe, zu erwarten.

zum Seitenanfang

Was bezweckt der VPB?
Laut den geltenden Statuten bezweckt der Verband die Förderung der fachlichen, ethischen und wirtschaftlichen Interessen des Berufsstandes:

- die Ausarbeitung und Überwachung von Ausbildungs- und Anforderungskriterien (Qualifikationsnachweis) gemäss den kantonalen Richtlinien und den Anforderungen der Schweizer Charta für Psychotherapie;
- die Wahrung der Berufs- und Standesinteressen, z.B. Titelschutz, Anerkennung und Schutz des Berufsgeheimnisses;
- die Förderung des wissenschaftlichen und kollegialen Kontakts;
- die Verpflichtung auf die für alle Mitglieder verbindliche Standesordnung, die inhaltlich übereinstimmt mit den Standesregeln der Schweizer Charta für Psychotherapie;
- die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen, die sich mit
Psychotherapie und verwandten Gebieten befassen;
- die Zusammenarbeit mit und Interessenvertretung gegenüber öffentlichen und politischen Instanzen in Belangen der Psychotherapie, z.B. Krankenkassen, Ärzten, Behörden, etc.;
- die Organisation der Vertretung der PsychotherapeutInnen in den Koordinationsversammlungen Psychiatrie Basel-Stadt (Allgemeine Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Interkulturelle Psychiatrie), die Beteiligung an der Folgeplanung Psychiatrie Baselland, die Zusammenarbeit mit PatientInnen-Organisationen und anderen nicht-staatlichen Institutionen im Psychiatriebereich;
- die Verbindung mit einer schweizerischen Dachorganisation (SPV).

zum Seitenanfang

Was tut der VPB für KlientInnen/PatientInnen, für die Bevölkerung?
Wir geben Ihnen Auskunft und beraten Sie, wenn Sie Fragen zur Psychotherapie generell haben, zu deren Finanzierung, zum Umgang mit Behörden, Krankenkassen und Versicherungen im Zusammenhang mit psychotherapeutischen Anliegen, zu den PatientInnen-Rechten etc. Sie erreichen uns mit dem Kontaktformular auf dieser Website, schriftlich (VPB, Postfach, 4002 Basel) oder telephonisch (061 401 08 20).

Mit der Einrichtung der Standeskommission bringt der VPB seine Entschlossenheit zum Ausdruck, die hohen ethischen Standards seiner Mitglieder zu wahren und ihnen nötigenfalls auch Geltung zu verschaffen. Die Standeskommission untersucht auf Anzeige eines Patienten/einer Klientin Vorfälle, in denen sich ein VPB-Mitglied nach Ansicht der anzeigenden Person nicht an die Standesregeln gehalten hat. Zu den Standesregeln gehört zentral das Respektieren der persönlichen und sexuellen Integrität der PatientInnen, worunter auch die Schweigepflicht gegenüber Dritten fällt. Die Standeskommission ist befugt, Massnahmen gegen ein Mitglied zu beschliessen.

Gemeinsam mit dem PPB, dem Verband der Psychologinnen und Psychologen beider Basel, unterhalten wir eine kostenlose telephonische Psychotherapieplatzvermittlung (Frau L. Tobler und Frau F. Zumstein, Tel. 061 303 12 12), und die Website www.psychotherapeuten-bsbl.ch, auf der Sie mittels einer Suchmaschine selber einen passenden Therapieplatz finden können. Sie können das Psychotherapieverzeichnis auch in gedruckter Form bei uns anfordern (siehe "Kontaktformular").

zum Seitenanfang

Was tut der VPB für seine Mitglieder?
Wir vertreten die Sache der Psychotherapie in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden. Wir kontrollieren die Einhaltung der Werbebeschränkung und werden bei Übertretungen vorstellig. Wir nehmen aktiv an Vernehmlassungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene teil. Wir unterstützen die Arbeit in den Koordinationskonferenzen Psychiatrie Basel-Stadt und in der Folgeplanung Psychiatrie Baselland. Wir sind massgeblich beteiligt am Aufbau einer definierten Zusammenarbeit mit PsychiaterInnen und Institutionen.

Zudem stellen wir ein Forum für Kontakt, Austausch und Weiterbildung zur Verfügung: Wir informieren in regelmässigen Mitgliederbriefen über Aktuelles im Zusammenhang mit unserem Berufsstand, wir organisieren Vorträge und Weiterbildungen und wir bieten mit Werkstattgesprächen die Möglichkeit, einander über die Schulter zu schauen und gemeinsam, Schulen übergreifend Fragen des therapeutischen Alltags zu erörtern.

Möchten Sie VPB-Mitglied werden? Schreiben Sie uns mit dem Kontaktformular, wir senden Ihnen unsere Informationsmappe.

zum Seitenanfang

 


back | home

 
last modified: 2010-09-22