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Kurze
Geschichte des VPB
1971
gründeten 13 Psychologinnen und Psychologen, die in Basel psychotherapeutisch
arbeiteten, den "Verband der praktisch tätigen Psychologen,
VPP", den ersten Psychotherapeutenverband der Schweiz. Das wichtigste
Anliegen des VPP in den ersten Jahren (also noch vor dem sogenannten Psychoboom)
war die gesetzliche Regelung der Psychotherapie, die mit der "Verordnung
des Regierungsrates Basel-Stadt betreffend die selbständige Berufsausübung
der Psychotherapeuten", in Kraft gesetzt am 22. November 1977, erreicht
wurde. Diese kantonale Regelung, die erste in der Schweiz, war später
massgebend für die Empfehlungen, die die Eidgenössische Sanitätsdirektorenkonferenz
für alle Kantone herausgegeben hat. Die Verordnung regelt die Berufsausübung:
Eine vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission überprüft
die Grund- und Spezialausbildung der PraxisinhaberInnen, und nur mit der
entsprechenden Praxisbewilligung darf jemand in Basel-Stadt und Baselland
als PsychotherapeutIn arbeiten. Der Titel PsychotherapeutIn ist also geschützt
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