1971 gründeten 13 Psychologinnen und Psychologen, die in Basel psychotherapeutisch arbeiteten, den «Verband der praktisch tätigen Psychologen, VPP», den ersten kantonalen Psychotherapeut:innenverband der Schweiz. Das wichtigste Anliegen des VPP in den ersten Jahren (also noch vor dem sogenannten Psychoboom) war die gesetzliche Regelung der Psychotherapie, die mit der «Verordnung des Regierungsrates Basel-Stadt betreffend die selbständige Berufsausübung der Psychotherapeuten», in Kraft gesetzt am 22. November 1977, erreicht wurde. Diese kantonale Regelung, die erste in der Schweiz, war später massgebend für die Empfehlungen, die die Eidgenössische Sanitätsdirektorenkonferenz für alle Kantone herausgegeben hat. Die Verordnung regelte die Berufsausübung: Eine vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission überprüfte die Grund- und Spezialausbildung der Praxisinhaber:innen, und nur mit der entsprechenden Praxisbewilligung darf jemand in Basel-Stadt und Baselland als Psychotherapeut:in arbeiten. Der Titel Psychotherapeut:in ist also seither geschützt.
Ein weiterer früher Arbeitsschwerpunkt des Verbandes war der Kampf um die Anerkennung und Bezahlung gut ausgebildeter Psychotherapeut:innen durch die Krankenkassen. Auf regionaler Ebene erreichten die VPP-Unterhändler eine relativ gute Vereinbarung mit der OeKK, der Öffentlichen Krankenkasse Basel; es war aber abzusehen, dass für Verträge mit anderen, überregionalen Kassen und für die Verankerung der Psychotherapie im Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KVG) ein schweizerischer Verband nötig war. In dieser Absicht fand deshalb 1980 in Basel unter aktiver Mithilfe vieler VPP-Mitglieder die Gründung des Schweizer Psychotherapeuten-Verbandes SPV statt (heute: Assoziation Schweizer Psychotherapeut:innen, ASP). Die meisten Krankenkassen zahlten mit der Zeit freiwillige Leistungen an Psychotherapien aus der Zusatzversicherung. Die Aufnahme der Psychotherapie in den Leistungskatalog der Grundversicherung der Krankenkassen hingegen brauchte sehr viel Zeit; im Widerspruch zu festen Zusagen im Vorfeld der Inkraftsetzung des KVG (1996) wurde sie immer wieder hinausgeschoben, zuletzt im März 2018, trotz intensiver Vorarbeiten der Dachverbände. Erst auf den 1. Juli 2022 trat das Anordnungsmodell in Kraft, das uns erstmals zu eigenständigen Leistungserbringer:innen im Rahmen der Grundversicherung erklärt unter der Voraussetzung, dass ein Arzt, eine Ärztin die Psychotherapie befürwortet, eben: anordnet. Das jetzt etablierte Verfahren ist aber kompliziert und unser Honorar zu gering, und die Kantone werden eine Mengenausweitung zuverhindern versuchen. Weitere Änderungen sind abzusehen.
1981 wurde bekannt, dass im Kanton Basel-Stadt ein Psychiatriekonzept erstellt werden sollte – ohne Mitwirkung der nicht-staatlichen Organisationen und der privaten Psychotherapeut:innen. Es brauchte viel Überzeugungsarbeit, bis wir daran mitwirken konnten, und anschliessend intensive Konzeptarbeit, bis das Psychiatriekonzept, das die Zusammenarbeit der staatlichen mit den nicht-staatlichen Institutionen und den freipraktizierenden Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen in den sogenannten Koordinationskonferenzen organisiert, 1991 in Kraft gesetzt werden konnte. 2021 und 2022 arbeiteten wir am neuen Psychiatriekonzept für die beiden Kantone BS und BL mit. Die stationären Institutionen waren bei Weitem stärker vertreten, aber es gelang uns, einige für die ambulante Psychotherapie essentielle Überlegungen im Text festzuschreiben.
Im Kanton Baselland wurde 1980 das Psychiatriekonzept vorgelegt, 1991 und 2000/2002 wurden Folgeplanungen durchgeführt, um die psychiatrische Versorgung im Kanton BL zu erfassen und weiterzuentwickeln. Auch dabei arbeiteten Leute aus unsern Reihen mit.
Immer wieder zu reden gab und gibt die Frage der Qualifikation. Fast alle Psychotherapeut:innen sind von ihrer Grundausbildung her Psycholog:innen – aber wer Psychologie studiert hat, ist ohne Zusatzausbildung nicht Psychotherapeut:in, und es gibt noch immer ältere Psychotherapeut:innen, die aus anderen Grundberufen kommen. Um diesen Standpunkt deutlich zu vertreten, gab sich der VPP 1986 neue Statuten und einen neuen Namen: Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel, VPB. Auf schweizerischer Ebene ist die Auseinandersetzung um die Anforderungen an Grund- und Spezialausbildung inzwischen einen grossen Schritt weitergekommen: Das PsyG, das Gesetz über die psychologischen Berufe, ist am 1. April 2013 in Kraft getreten. Auf seiner Grundlage wurde 2022 das Anordnungsmodell realisiert. Die VPB-Generalversammlung 2015 hat neue Statuten genehmigt und damit dem Beitritt zur FSP (Föderation der Schweizer Psycholog:innen) zugestimmt, die Delegiertenversammlung der FSP hat uns am 27. Juni 2015 als Gliedverband aufgenommen. Damit sind wir in beiden Schweizerischen Psychologie-Dachverbänden vertreten.
Regelmässig engagieren wir uns in politischen Fragen, die die psychosoziale Versorgung betreffen: 2012 bis 2016 haben wir massgeblich mitgeholfen, die Verlegung der Kinderpsychiatrie-Ambulanz aus der Innenstadt auf den Campus der UPK zu verhindern; 2018 haben wir uns zusammen mit den Basler Psychiater:innen gegen die Legalisierung von Versicherungsspionen gewendet, leider erfolglos. 2022 initiierten und koordinierten wir eine starke Bewegung unter den medicopsychosozialen Fachleuten, um zu verhindern, dass die Kriseninterventionsstation der UPK aus der Innenstadt auf den UPK-Campus ziehen muss.