Es gibt verschiedene Arten, eine Psychotherapie in der Schweiz zu finanzieren:
Die Finanzierungsmöglichkeiten hängen einerseits von der Art der Psychotherapie (psychologische oder ärztliche Psychotherapie) und von der Anerkennung der Psychotherapeutin (z.B. eidgenössische Anerkennung, OKP-Zulassung) ab, andererseits aber auch von der Versicherungsdeckung und den finanziellen Möglichkeiten der Patient:innen und je nach dem auch von spezifischen Umständen wie Arbeitsunfähigkeit, Unfällen oder Gewalterfahrung.
Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Grundversicherung) übernommen, sofern drei Bedingungen erfüllt sind:
Bei der Psychotherapie über die Grundversicherung gehen die jährliche Franchise (Fixbetrag, der pro Jahr selber an die Behandlungskosten gezahlt werden muss) und der Selbstbehalt von 10 Prozent zu Ihren Lasten. Trotzdem entstehen Ihnen bei dieser Finanzierungsvariante – insbesondere, wenn Sie eine niedrige Franchise vereinbart haben – meist geringere Kosten als bei einer Abrechnung über die Zusatzversicherung.
Die Zusatzversicherung hat gegenüber der Grundversicherung den Vorteil, dass keine jährliche Franchise anfällt. Da jede Krankenkasse die Konditionen ihrer Zusatzversicherung völlig frei gestalten kann, gibt es jedoch sehr grosse Unterschiede in den Versicherungsleistungen. Manche Zusatzversicherungen übernehmen bspw. 90 Prozent, andere nur gerade 20 Prozent der Kosten für eine Psychotherapie. Und wieder andere übernehmen seit der Einführung des Anordnungsmodells am 1. Juli 2022 gar keine Leistungen für psychologische Psychotherapie mehr – oder nur, falls die Psychotherapeutin keine Zulassung für die Abrechnung über die Grundversicherung (sogenannte OKP-Zulassung) hat. Orientieren Sie sich an unserer Liste der Leistungen der Zusatzversicherungen. Fragen Sie zusätzlich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben (kurze Bestätigung per Mail reicht). Fragen Sie auch Ihre Psychotherapeutin an, ob die Möglichkeit, über die Zusatzversicherung abzurechnen, besteht.
Wer seine Psychotherapie selber bezahlt, wahrt seine Unabhängigkeit am besten, weil keine Anordnungen, Kostengutsprachen und auch keinerlei Diagnosen oder Berichte an Aussenstehende (z.B.
Krankenkassen) nötig werden. Eine Psychotherapiesitzung à 50 bis 60 Minuten kostet im Raum Basel üblicherweise zwischen 160.- und 220.- Franken. Einzelne Psychotherapeut:innen gewähren in
begründeten Fällen auf Anfrage einen Sozialtarif. Klären Sie mit Ihrer Psychotherapeutin zu Beginn der Therapie die Kostenfrage.
Achtung: Sobald eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie vorliegt, müssen Psychotherapeut:innen mit OKP-Zulassung ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen oder Sie ab-, resp.
weiterweisen.
Die Kosten einer Psychotherapie bei einer Psychiaterin oder einem Psychiater werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP übernommen. Für die Kostenübernahme ist nur eine
Überweisung erforderlich, wenn Sie bspw. ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Versicherungsmodell haben, welches die vorgängige Konsultation der entsprechenden Anlaufstelle verlangt.
Wenn Sie auf Psychopharmaka angewiesen sind, suchen Sie eine Psychiaterin auf – oder einen psychologischen Psychotherapeuten, der eng mit einer Psychiaterin zusammenarbeitet. Denn Medikamente
können nur von Ärzt:innen verschrieben werden.
Beachten Sie, dass die jährliche Franchise und der Selbstbehalt – wie bei jeder Abrechnung über die Grundversicherung – zu Ihren Lasten gehen.
Ist die Ursache für eine psychische Erkrankung ein Unfall, kann die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Voraussetzung ist, dass ein klarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und den psychischen Beschwerden besteht. In diesem Fall braucht es immer vorgängig eine Kostengutsprache der Unfallversicherung. Bei Leistungen über die Unfallversicherung sind keine Franchise und Selbstbehalt vorgesehen.
Während eines Dienstes in Armee, Zivilschutz oder Zivildienst tritt die Militärversicherung an die Stelle der Kranken- und Unfallversicherung und übernimmt die Kosten einer Psychotherapie – und zwar zu hundert Prozent, ohne Franchise und Selbstbehalt. Eine psychologische Psychotherapie muss analog zum Anordnungsmodell (siehe oben) ärztlich angeordnet werden und die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss dem Vertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beigetreten sein, siehe MTK-Vertragspartner:innenliste. Eine ärztliche Psychotherapie kann ohne Anordnung oder Zuweisung begonnen werden.
Die Invalidenversicherung kommt bis zum vollendeten 20. Lebensjahr für die Kosten einer Psychotherapie auf, wenn die Therapie aufgrund eines Geburtsgebrechens notwendig ist. Ebenso werden Leistungen an Psychotherapie bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, teilweise auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, durch die IV vergütet, wenn diese unmittelbar auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, die berufliche Erstausbildung, ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich gerichtet sind. Auch hier braucht es immer vorgängig eine Kostengutsprache, bevor eine Psychotherapie begonnen werden kann. Ein Selbstbehalt fällt bei Kostenübernahme durch die IV nicht an.
Personen, die Opfer von Straftaten geworden sind, haben Anspruch auf Unterstützung gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG). Dies umfasst auch die Kostenübernahme für notwendige medizinische
Behandlungen, wozu auch die Psychotherapie zählt, wenn sie aufgrund der erlittenen Straftat notwendig wird. Gelder der Opferhilfe fliessen immer nur, wenn die Beteiligung anderer Leistungsträger
(z.B. Krankenkasse, Unfall- oder Haftpflichtversicherung) ausgeschöpft ist. Beispiel: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie, die infolge einer Straftat notwendig geworden
ist, kann die Opferhilfe sich unterstützend an den Kosten für Franchise und Selbstbehalt beteiligen.
Gesuche um Kostenübernahme für Psychotherapien sind vor Therapiebeginn an die Opferhilfe-Beratungsstelle zu richten. Die Beratung durch die Opferhilfe beider Basel ist unentgeltlich und auf Wunsch anonym.
Fehler entdeckt? Danke für eine kurze Rückmeldung an gradwohl@psychotherapie-bsbl.ch
Stand: April 2024 ©VPB / Alle Angaben ohne Gewähr