Psychotherapie: Wer zahlt?

Ein Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für Psychotherapie in der Schweiz

Es gibt verschiedene Arten, eine Psychotherapie in der Schweiz zu finanzieren:

  • Psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung (Anordnungsmodell)
  • Psychologische Psychotherapie über die Zusatzversicherung
  • Psychologische Psychotherapie als Selbstzahler:in
  • Ärztliche Psychotherapie über die Grundversicherung
  • Psychotherapie über die Unfallversicherung
  • Psychotherapie über die Invalidenversicherung
  • Psychotherapie mit Unterstützung der Opferhilfe

Die Finanzierungsmöglichkeiten hängen einerseits von der Art der Psychotherapie (psychologische oder ärztliche Psychotherapie) und von der Anerkennung der Psychotherapeutin (z.B. eidgenössische Anerkennung, OKP-Zulassung) ab, andererseits aber auch von der Versicherungsdeckung und den finanziellen Möglichkeiten der Patient:innen und je nach dem auch von spezifischen Umständen wie Arbeitsunfähigkeit, Unfällen oder Gewalterfahrung.

Psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung (Anordnungsmodell)

Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Grundversicherung) übernommen, sofern drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es liegt eine psychische Erkrankung vor.
  2. Die Therapie wird ärztlich angeordnet. Dabei kann die ärztliche Anordnung von einer Hausärztin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt mit dem interdisziplinären Schwerpunkt psychosomatische und psychosoziale Medizin vorgenommen werden. Sollten Sie ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Versicherungsmodell haben, denken Sie daran, zuerst die entsprechende Anlaufstelle zu konsultieren.
  3. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut ist OKP-zugelassen. Dies ist meist in den einschlägigen Verzeichnissen deklariert (z.B. hier mit dem Vermerk «Durch Grundversicherung gedeckt», oder hier mit einem Kreuzsymbol) oder auf der jeweiligen Website der Psychotherapeut:innen vermerkt.

Bei der Psychotherapie über die Grundversicherung gehen die jährliche Franchise (Fixbetrag, der pro Jahr selber an die Behandlungskosten gezahlt werden muss) und der Selbstbehalt von 10 Prozent zu Ihren Lasten. Trotzdem entstehen Ihnen bei dieser Finanzierungsvariante – insbesondere, wenn Sie eine niedrige Franchise vereinbart haben – meist geringere Kosten als bei einer Abrechnung über die Zusatzversicherung.

Psychologische Psychotherapie über die Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung hat gegenüber der Grundversicherung den Vorteil, dass keine jährliche Franchise anfällt. Da jede Krankenkasse die Konditionen ihrer Zusatzversicherung völlig frei gestalten kann, gibt es jedoch sehr grosse Unterschiede in den Versicherungsleistungen. Manche Zusatzversicherungen übernehmen bspw. 90 Prozent, andere nur gerade 20 Prozent der Kosten für eine Psychotherapie. Und wieder andere übernehmen seit der Einführung des Anordnungsmodells am 1. Juli 2022 gar keine Leistungen für psychologische Psychotherapie mehr – oder nur, falls die Psychotherapeutin keine Zulassung für die Abrechnung über die Grundversicherung (sogenannte OKP-Zulassung) hat. Fragen Sie deswegen vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben (kurze Bestätigung per Mail reicht). Fragen Sie auch Ihre Psychotherapeutin an, ob die Möglichkeit, über die Zusatzversicherung abzurechnen, besteht.

Psychologische Psychotherapie als Selbstzahler:in

Wer seine Psychotherapie selber bezahlt, wahrt seine Unabhängigkeit am besten, weil keine Anordnungen, Kostengutsprachen und auch keinerlei Diagnosen oder Berichte an Aussenstehende (z.B. Krankenkassen) nötig werden. Eine Psychotherapiesitzung à 50 bis 60 Minuten kostet im Raum Basel üblicherweise zwischen 160.- und 220.- Franken. Einzelne Psychotherapeut:innen gewähren in begründeten Fällen auf Anfrage einen Sozialtarif. Klären Sie mit Ihrer Psychotherapeutin zu Beginn der Therapie die Kostenfrage.
Achtung: Sobald eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie vorliegt, müssen Psychotherapeut:innen mit OKP-Zulassung ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen oder Sie ab-, resp. weiterweisen.

Ärztliche Psychotherapie über die Grundversicherung

Die Kosten einer Psychotherapie bei einer Psychiaterin oder einem Psychiater werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP übernommen. Für die Kostenübernahme ist nur eine Überweisung erforderlich, wenn Sie bspw. ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Versicherungsmodell haben, welches die vorgängige Konsultation der entsprechenden Anlaufstelle verlangt.
Wenn Sie auf Psychopharmaka angewiesen sind, suchen Sie eine Psychiaterin auf – oder einen psychologischen Psychotherapeuten, der eng mit einer Psychiaterin zusammenarbeitet. Denn Medikamente können nur von Ärzt:innen verschrieben werden.
Beachten Sie, dass die jährliche Franchise und der Selbstbehalt – wie bei jeder Abrechnung über die Grundversicherung – zu Ihren Lasten gehen.

Psychotherapie über die Unfallversicherung

Ist die Ursache für eine psychische Erkrankung ein Unfall, kann die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Voraussetzung ist, dass ein klarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und den psychischen Beschwerden besteht. In diesem Fall braucht es immer vorgängig eine Kostengutsprache der Unfallversicherung. Bei Leistungen über die Unfallversicherung sind keine Franchise und Selbstbehalt vorgesehen.

Psychotherapie über die Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung kommt bis zum vollendeten 20. Lebensjahr für die Kosten einer Psychotherapie auf, wenn die Therapie aufgrund eines Geburtsgebrechens notwendig ist. Ebenso werden Leistungen an Psychotherapie bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, teilweise auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, durch die IV vergütet, wenn diese unmittelbar auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, die berufliche Erstausbildung, ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich gerichtet sind. Auch hier braucht es immer vorgängig eine Kostengutsprache, bevor eine Psychotherapie begonnen werden kann. Ein Selbstbehalt fällt bei Kostenübernahme durch die IV nicht an.

Psychotherapie mit Unterstützung der Opferhilfe

Personen, die Opfer von Straftaten geworden sind, haben Anspruch auf Unterstützung gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG). Dies umfasst auch die Kostenübernahme für notwendige medizinische Behandlungen, wozu auch die Psychotherapie zählt, wenn sie aufgrund der erlittenen Straftat notwendig wird. Gelder der Opferhilfe fliessen immer nur, wenn die Beteiligung anderer Leistungsträger (z.B. Krankenkasse, Unfall- oder Haftpflichtversicherung) ausgeschöpft ist. Beispiel: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie, die infolge einer Straftat notwendig geworden ist, kann die Opferhilfe sich unterstützend an den Kosten für Franchise und Selbstbehalt beteiligen.
Gesuche um Kostenübernahme für Psychotherapien sind vor Therapiebeginn an die Opferhilfe-Beratungsstelle zu richten. Die Beratung durch die Opferhilfe beider Basel ist unentgeltlich und auf Wunsch anonym.

 

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr / April 2024