Seit dem 1. Juli 2022 ist die psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) – siehe Psychotherapie: Wer zahlt? Dennoch leisten etliche Krankenkassen Beiträge aus der Zusatzversicherung – meist dann, wenn die OKP die Leistungen nicht übernimmt, z.B. wenn die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut keine Zulassung zur Abrechnung über die OKP beantragt hat (keine sogenannte OKP-Zulassung) und keine OKP-Anordnung vorliegt.
Da jede Krankenkasse die Bedingungen und Leistungen ihrer Zusatzversicherungen – anders als bei der Grundversicherung – frei gestalten kann, gibt es grosse Unterschiede. Im Nachfolgenden eine Übersicht der Zusatzversicherungen aller Krankenkassen der Schweiz.
Alle aufgeführten Daten beruhen auf den Auskünften der Krankenkassen selber. Erkundigen Sie sich im Einzelfall bitte direkt bei der betreffenden Krankenkasse nach den aktuellen Versicherungsleistungen.
Alle Angaben ohne Gewähr – jede Haftung wird ausgeschlossen.
BAG-Nr. |
Krankenkasse |
Leistungen Zusatzversicherung |
8 |
CSS |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss eidg. anerkannt sein, benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung (in keinem Kanton) haben. Eine ZSR-Nummer ist nicht notwendig. Die CSS führt eine CSS-Therapeut:innen-Liste – die Aufnahme auf die Liste erfolgt auf Antrag der Therapeutin bzw. des Therapeuten. Bei den Produkten UNO+ und DUE+ ist eine vorgängige, ärztliche Verordnung notwendig.
Leistungen o CSS-Standardversicherungen: Max. 20 Sitzungen zu 40 Franken pro Kalenderjahr o myFlex BALANCE: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1’000 Franken pro Kalenderjahr o myFlex PREMIUM: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 3’000 Franken pro Kalenderjahr o UNO+: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1’000 Franken pro Kalenderjahr (zusammen mit Leistungen Neuropsychologie, Komplementär) o DUE+: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 2’000 Franken pro Kalenderjahr (zusammen mit Leistungen Neuropsychologie, Komplementär) o Optima: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1’000 Franken pro Kalenderjahr |
32 |
Aquilana |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss Mitglied bei der FSP oder der ASP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o Max. 30 Sitzungen zu 60 Franken pro Kalenderjahr |
62 |
SUPRA |
Wie Groupe Mutuel Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
134 |
Einsiedler Krankenkasse |
Wie ÖKK Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss Mitglied bei der FSP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o Allgemeiner / Privater Zusatz: 50 Sitzungen zu 60 Franken, dann weitere 50 Sitzungen zu 50 Franken, also max. 100 Sitzungen auf Lebensdauer o ÖKK Start / Family / Flex: 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr |
194 |
Sumiswalder Krankenkasse |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die Aus- und Weiterbildungskriterien der Berufsverbände FSP, ASP und SBAP erfüllen. Es braucht keine ärztliche Verordnung und auch eine OKP-Zulassung gilt nicht als Ausschlusskriterium. Die Rechnungsstellung muss zu Lasten der Zusatzversicherung (VVG) ausgestellt sein, nicht nach PsyTarif (581).
Leistungen o 30 Sitzungen zu 50 Franken, danach 30 Sitzungen zu 30 Franken, also insgesamt max. 2'400 Franken und 60 Sitzungen über die ganze Versicherungsdauer |
246 |
Krankenkasse Steffisburg |
Voraussetzungen Keine OKP-Zulassung und keine (OKP-)ZSR-Nummer der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten, jedoch eine entsprechende kantonale Praxisbewilligung. Eine ärztliche Verordnung ist notwendig. Ebenfalls ist eine vorgängige Kostengutsprache nötig – dafür bitte das Antragsformular ausfüllen.
Leistungen o Vario: 50 Sitzungen zu 60 Franken, nach erneuter Kostengutsprache nochmals 50 Sitzungen zu 50 Franken o Vario Plus: 60 Sitzungen zu 60 Franken, nach erneuter Kostengutsprache nochmals 50 Sitzungen zu 50 Franken |
290 |
CONCORDIA |
Die CONCORDIA übernimmt keine Beiträge mehr |
312 |
Atupri |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die kantonale Praxiszulassung haben oder Mitglied eines entsprechenden Dachverbandes sein (FSP, ASP, SBAP), darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o Mivita: 60 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1’000 Franken (Stufe Reala) bzw. 1’500 Franken (Stufe Extensa) pro Kalenderjahr o Diversa: 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1’000 Franken pro Kalenderjahr |
343 |
Avenir |
Wie Groupe Mutuel Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
360 |
KKLH |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die kantonale Praxiszulassung haben, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss vorgängig durch die Vertrauensärztin gutgesprochen werden. Nach Ablauf der ersten 40 Therapiestunden hat die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt erneut über Therapieverlauf und Therapieplanung zu berichten.
Leistungen o Krankenpflegezusatzversicherung: 40 Sitzungen zu 50 Franken, dann weitere 40 Sitzungen zu 40 Franken |
376 |
KPT |
Voraussetzungen
Leistungen o Max. 50 Franken pro Sitzung bei max. 1'600 Franken innerhalb fünf Kalenderjahre |
455 |
ÖKK |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss Mitglied bei der FSP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o Allgemeiner / Privater Zusatz: 50 Sitzungen zu 60 Franken, dann weitere 50 Sitzungen zu 50 Franken, also max. 100 Sitzungen auf Lebensdauer o ÖKK Start / Family / Flex: 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr |
509 |
Vivao Sympany |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut darf keine OKP-Zulassung besitzen. Die Therapie muss nicht ärztlich verordnet werden.
Leistungen o plus / plus natura: 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Jahr o premium / premium natura: 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 2'000 Franken pro Jahr o Allgemeiner / Privater Zusatz: 50 Sitzungen zu 60 Franken, weitere 50 Sitzungen zu 50 Franken o plus Kolping: max. 20 Sitzungen zu 60 Franken pro Jahr, Alternativmedizin + Psychotherapie max. 1'800 Franken pro Kalenderjahr o alternativ Kolping: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 7'000 Franken pro Jahr für Alternativmedizin + Psychotherapie |
774 |
Easy Sana |
Wie Groupe Mutuel Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
780 |
GLKV |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die kantonale Praxiszulassung haben, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss vorgängig durch die Vertrauensärztin gutgesprochen werden.
Leistungen o Zusatz Allgemein / Plus: 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 25 Sitzungen zu 60 Franken pro Kalenderjahr o Family, Flex, Premium: 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr |
820 |
LUMNEZIANA |
Wie vita surselva Voraussetzungen Entsprechende kantonale Praxisbewilligung der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten. Keine ärztliche Verordnung.
Leistungen o Max. 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 60 Franken pro Therapiestunde, max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr |
829 |
KLuG |
Wie Helsana Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o TOP: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 3'000 Franken pro Jahr o COMPLETA: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 4'500 Franken pro Jahr |
881 |
EGK |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss einem der Dachverbände FSP, ASP oder SBAP angehörig sein oder eine gültige ZSR-Nummer haben, damit die Leistung übernommen wird. Leistungen aus der Zusatzversicherung sind auch möglich, wenn die Psychotherapeut:innen mit derselben ZSR-Nummer andere Leistungen über die OKP abrechnen. Für Leistungen aus der Zusatzversicherung darf jedoch keine OKP-Anordnung vorhanden sein.
Leistungen o SUN Basic A: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'500 Franken pro Jahr, während max. 2 Jahre innerhalb von 5 Jahren, sofern ärztlich verordnet o SUN 1, 2, 3, Flex: 20 Sitzungen zu 60 Franken, dann weitere 20 Sitzungen zu 30 Franken, max. 3 Jahre innerhalb von 5 Jahren (keine ärztliche Verordnung nötig) o SUN 2020: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'080 Franken pro Jahr (keine ärztliche Verordnung nötig) |
901 |
Sanavals |
Wie vita surselva Voraussetzungen Entsprechende kantonale Praxisbewilligung der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten. Keine ärztliche Verordnung.
Leistungen o Max. 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 60 Franken pro Therapiestunde, max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr |
923 |
SLKK |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung haben, muss Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o SLKK-QualiCare.basis / .comfort: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 2‘000 Franken pro Kalenderjahr, insgesamt max. für 4 Jahre |
941 |
Sodalis |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung haben, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden. Leistungen o Sana: 20 Sitzungen zu 40 Franken pro Kalenderjahr o Sana Plus: 20 Sitzungen zu 60 Franken pro Kalenderjahr |
966 |
vita surselva |
Voraussetzungen Entsprechende kantonale Praxisbewilligung der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten. Keine ärztliche Verordnung.
Leistungen o Max. 50 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 60 Franken pro Therapiestunde, max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr |
1113 |
cmveo |
Wie Groupe Mutuel Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
1318 |
Krankenkasse Wädenswil |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung haben, muss Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o SC Stufe 1 = 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1‘000 Franken pro Kalenderjahr o SC Stufe 2 = 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1‘200 Franken pro Kalenderjahr o SC Stufe 3 = 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1‘400 Franken pro Kalenderjahr o SC Stufe 4 = 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 2‘000 Franken pro Kalenderjahr |
1322 |
Krankenkasse Birchmeier |
Keine Zusatzversicherung |
1384 |
SWICA |
Voraussetzungen Eidgenössischer Weiterbildungstitel und entsprechende kantonale Praxisbewilligung der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten und eine ZSR-Nummer (nur für Zusatzversicherung), jedoch keine OKP-Zulassung. Ärztliche Verordnung. SWICA macht keine Vorgaben zur Tarifhöhe, jedoch müssen die Angaben zum Tarif 20S und Tarifziffer zwingend auf der Rechnung sein (siehe Infopoint).
Leistungen o COMPLETA TOP / COMPLETA FORTE: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 50 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr o OPTIMA: zusätzlich 25 Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr |
1386 |
Galenos |
Wie Visansa Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeuten benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung haben. Es wird eine ärztliche Verordnung verlangt.
Leistungen o Ambulant II / Basic: Keine Leistungen vorgesehen o Ambulant III: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Ambulant IV: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Maxica I (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 30 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica II (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 60 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica III (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 90 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren |
1401 |
rhenusana |
Keine Auskunft. Möchte nicht aufgeführt werden. |
1479 |
Mutuel Krankenversicherung AG |
Wie Groupe Mutuel Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
1507 |
AMB |
Wie Groupe Mutuel Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
1509 |
Sanitas |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung haben, muss Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o Classic / Family: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Jahr o Diversa: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 3'000 Franken pro Jahr o Basic 2: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Jahr o Vital Smart: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1‘000 Franken pro Kalenderjahr o Vital Premium: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5‘000 Franken pro Kalenderjahr |
1535 |
Philos Krankenversicherung |
Wie Groupe Mutuel Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
1542 |
Assura |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss Mitglied eines entsprechenden Berufsverbandes sein (FSP, ASP, SBAP, VPB), darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss zwingend durch die Hausärztin oder den Hausarzt verordnet werden.
Leistungen o Complementa extra: 100 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'500 Franken pro Kalenderjahr o Complementa plus: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'500 Franken pro Kalenderjahr o Natura SR 3: Max. 20 Sitzungen zu 50 Franken pro Kalenderjahr |
1555 |
Visana |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeuten benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung haben. Es wird eine ärztliche Verordnung verlangt.
Leistungen o Ambulant II / Basic: Keine Leistungen vorgesehen o Ambulant III: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Ambulant IV: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Maxica I (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 30 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica II (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 60 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica III (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 90 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren |
1560 |
Agrisano |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut darf keine OKP-Zulassung besitzen (oder die Leistungspflicht aus der OKP wurde abgelehnt) und muss gemäss dem Psychologieberuferegister (PsyReg) eidgenössisch anerkannt sein. Die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o AGRI-spezial: Max. 20 Sitzungen zu 50 Franken pro Kalenderjahr |
1562 |
Helsana |
Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut muss Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungen o TOP: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 3'000 Franken pro Jahr o COMPLETA: 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 4'500 Franken pro Jahr |
1568 |
sana24 |
Wie Visansa Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung haben. Es wird eine ärztliche Verordnung verlangt.
Leistungen o Ambulant II / Basic: Keine Leistungen vorgesehen o Ambulant III: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Ambulant IV: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Maxica I (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 30 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica II (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 60 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica III (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 90 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren |
1570 |
vivacare |
Wie Visansa Voraussetzungen Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeuten benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung haben. Es wird eine ärztliche Verordnung verlangt.
Leistungen o Ambulant II / Basic: Keine Leistungen vorgesehen o Ambulant III: 80 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Ambulant IV: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 5'000 Franken pro Kalenderjahr o Maxica I (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 30 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica II (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 60 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren o Maxica III (Galenos): 75 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 90 Franken pro Stunde, max. 70 Stunden innert 3 Jahren |
1179 x |
Groupe Mutuel |
Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
1179 x |
Mutuelle Neuchâteloise Assurance Maladie |
Voraussetzungen Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP nicht leistungspflichtig ist, z.B. wenn die Psychotherapeut:innen keine OKP-Zulassung besitzen. Die Psychotherapeut:innen müssen Mitglied bei der FSP, der ASP oder dem SBAP sein.
Leistungen o Optimum: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 500 Franken pro Kalenderjahr o Premium: 90 Prozent des Rechnungsbetrages, max. 1'000 Franken pro Kalenderjahr o diverse andere Zusatzversicherungen... |
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Stand: Juni 2024 ©VPB