Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt hat am 26. April 2022, die Gesundheitsdirektion Baselland am 13. Mai 2022, die Formulare für die Anmeldung betreffend Abrechnung über die OKP
(«Anordnungsmodell») online gestellt. Hier eine Anleitung für die Anmeldung.
Voraussetzungen:
- eidgenössischer Weiterbildungstitel
- kantonale Praxisbewilligung
- drei Jahre klinische Erfahrung (d.h. Berufserfahrung als Psychotherapeut:in), mindestens zwölf Monate davon müssen in einer Weiterbildungsstätte der Kategorie A, B oder C (nach dem
Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie» SIWF) bzw. A, B oder C (nach
dem Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie» SIWF)
absolviert werden. Übergangsbestimmung: am 1. Juli bereits drei Jahre psychotherapeutische Arbeit unter Supervision.
Weitere Infos dazu hier...
- Selbständige Berufsausübung auf eigene Rechnung
- Erfüllung der Qualitätsanforderungen gemäss Artikel 58g KVV (qualifizierte Personal, Qualitäts-managementsystem, internes Berichts- und Lernsystem, Netzwerk zur Meldung von unerwünschten
Ereignissen, nationalen Qualitätsmessung)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind zwei Schritte notwendig:
- Einreichen des Antrags OKP inkl. Unterlagen und dem Qualitätsfragebogen beim GD
- Nach der Zulassung zur OKP: Beantragung einer ZSR-Nummer (Zahlstellenregister-Nummer) bei der SASIS AG. (Dient der vereinfachten Leistungsabrechnung mit sämtlichen Krankenversicherer der
Schweiz. Mit ihr entfällt, jedem Versicherer einzeln den Nachweis von Zulassung und Qualifikation erbringen zu müssen.)
1.1. Basel-Stadt: Antrag für Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der OKP
Das Formular Gesuch um Erteilung einer Bewilligung
zur Ausübung der Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung und der Fragebogen zum Nachweis der Erfüllung der Qualitätsanforderungen nach
Art. 58g KVV können auf der Seite des Gesundheitsdepartements BS heruntergeladen werden:
https://www.gesundheit.bs.ch/berufsausuebung/Psychologieberufe/psychotherapie.html.
Wer bereits eine Praxisbewilligung BS hat, braucht nur die Abschnitte «Personalien» und «Wohnadresse» auf Seite 1 und die Seite 4 «Zulassungsvoraussetzungen zur Tätigkeit zu Lasten der OKP»
auszufüllen.
- Die Gesuchsstellerin / der Gesuchssteller entscheidet, ob der Antrag regulär (mindestens 12 Monaten in einer Institution mit SIWF-Anerkennung) oder qua Übergangsbestimmung (drei Jahre
psychotherapeutische Arbeit unter Supervision bis spätestens am 1. Juli 2022) gestellt wird.
- Die psychotherapeutischen Erfahrung so gut wie möglich nachweisen (Arbeitszeugnisse, -bestätigungen oder -verträge, bei Selbständigen evtl. auch Steuerbelege, Mietverträge, anonymisierte
Rechnungen, Versicherungspolicen oder AHV-Beiträge...)
- Für den Nachweis der Supervision liegt im Idealfall eine schriftliche Bestätigung der Supervisorin / des Supervisors vor.
- Ausfüllen des Qualitätsfragebogen: siehe 1.2.
1.1. Baselland: Antrag für Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der OKP
Das
Antragsformular Berufsausübungsbewilligung und Zulassung zur OKP, die Tabelle
Nachweis der anrechenbaren Tätigkeit, der
Fragebogen Qualitätsanforderungen und das Merkblatt
Informationen zur Gesuchstellung der psychologische Psychotherapie und OKP-Zulassung können auf der Seite der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL heruntergeladen werden:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/bewilligungen/copy_of_bewilligungen
Wer bereits eine Praxisbewilligung BL hat, füllt nur die Abschnitte I. und II. sowie entweder III., IV. oder V. aus. Unter Abschnitt VIII. kann die Gesuchsstellerin / der Gesuchssteller
entscheiden, ob der Antrag regulär (mindestens 12 Monaten in einer Institution mit SIWF-Anerkennung) oder qua Übergangsbestimmung (drei Jahre psychotherapeutische Arbeit unter Supervision bis
spätestens am 1. Juli 2022) gestellt wird.
- Die psychotherapeutische Arbeit in der Tabelle «Nachweis der anrechenbaren Tätigkeiten» auflisten. Auch die OKP-relevanten Tätigkeiten auflisten, die nicht in einer SIWF-Klinik absolviert
wurden.
- Laut Auskunft der Gesundheitsdirektion muss die psychotherapeutische Erfahrung vorerst nicht belegt werden, sofern bereits eine Praxisbewilligung vorhanden ist (Varianten I und II auf dem
Merkblatt)
- Eine schriftliche Bestätigung der Supervisionsstunden muss beigelegt werden. Ebenso eine Kopie der Praxisbewilligung.
- Ausfüllen des Fragebogen Qualitätsanforderungen: siehe 1.2.
1.2. Ausfüllen des Fragebogens «Nachweis der Erfüllung der Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV» (ist in BS und BL gleich)
- Qualifiziertes Personal: «Ja». Und anmerken: Anzahl Personen, Studium und Psychotherapie-Weiterbildung. (Werden Psychotherapeut:innen beschäftigt, muss das Formular «Psychologische
Organisation» ausgefüllt werden.)
- Qualitätsmanagementsystem: «Ja». Und anmerken: «Berufsordnung FSP,
ASP und VPB: Schweigepflicht, Datenschutz, Dokumentationspflicht, Weiterbildungspflicht,
Intervision, Standeskommission FSP und VPB als Beschwerdestelle»
- Internes Berichts- und Lernsystem: «Ja». Und anmerken: «Berufsordnung FSP,
ASP und VPB; Die Berufsverbände werden die Qualitätsverträge noch verhandeln.»
- Meldung unerwünschter Ereignisse: «Nein». Und anmerken: «Die Berufsverbände werden die Qualitätsverträge noch verhandeln.»
- Nationale Qualitätsmessung: «Nein». Und anmerken: «Die Berufsverbände werden die Qualitätsverträge noch verhandeln.»
2. Beantragung einer ZSR-Nummer
Nach der OKP-Zulassung kann die ZSR-Nummer bei der SASIS AG beantragt werden. Diese Nummer wird zur Abrechnung mit der OKP benötigt und dient der vereinfachten Leistungsabrechnung mit
sämtlichen Krankenversicherer der Schweiz. Mit ihr entfällt, jedem Versicherer einzeln den Nachweis von Zulassung und Qualifikation erbringen zu müssen. Werden Leistungen in mehreren Kantonen
erbracht, ist für jeden dieser Kantone eine separate ZSR-Nummer zu beantragen.
Hier finden sich Merkblatt und Antragsformular für selbständige Psychotherapeut:innen, hier für
psychologische Organisationen und hier für Psychothertapeut:innen im Anstellungsverhältnis (K-Nummer).
Beim Ausfüllen des Antragformulars werden die UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) und die GLN (Global Location Number) benötigt.
- Die UID kann beim Bundesamt für Statistik abgefragt werden. Wer noch keine UID besitzt, wird
diese mit der Bestätigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch eine Ausgleichskasse oder beim Eintrag als Einzelunternehmen ins Handelsregister erhalten. Die UID kann bis spätestens drei
Monate nach Beginn der ZSR-Nummer nachgereicht werden.
- Die GLN kann im Psychologieberuferegister PsyReg oder bei
RefData beantragt werden.
letzte Aktualisierung: 4. April 2023