Fallbeurteilungen nach 30 Sitzungen im Anordnungsmodell

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Voraussetzung dafür ist die OKP-Zulassung der betreffenden Psychotherapeutin und eine Anordnung durch eine anordnungsbefugte ärztliche Fachperson. Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen Psychotherapie möglich. Danach ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson für eine Anordnung von weiteren maximal 15 Sitzungen notwendig.

 

Vor einer Weiterführung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse nötig. Dazu stellt die anordnende Ärztin einen Antrag an die Krankenkasse, welcher den Bericht der behandelnden Psychotherapeutin und (gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV Art. 11b, Absatz 3bis) auch eine Fallbeurteilung durch eine Fachärztin mit dem Weiterbildungstitel Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beinhaltet. Je nach individueller Vulnerabilität der Patientin kann diese Fallbeurteilung auch in Form einer Aktenbeurteilung stattfinden.

 

Die Krankenkasse muss die Patientin und die anordnende Ärztin innert 15 Tagen nach Antragseingang über den Entscheid betreffend Fortsetzung der Psychotherapie informieren.

 

Probleme bei der Abwicklung der Fallbeurteilung?

Sollten Probleme im Ablauf rund um das Anordnungsmodell auftauchen, insbesondere auch mit der Fallbeurteilung nach der 30. Sitzung, so können und sollen diese bei der eigens dafür eingerichteten FSP-Plattform gemeldet werden. Das Meldeformular soll nur durch psychologische Psychotherapeut:innen mit einer OKP-Zulassung ausgefüllt werden, die im Rahmen des Anordnungsmodells über die Grundversicherung abrechnen. Hier geht’s zur FSP-Meldeplattform...

Fallbeurteilungen in Basel

Im Folgenden findet sich eine Liste von Psychiaterinnen und Psychiatern in Basel-Stadt und Baselland, welche angeben, Fallbeurteilungen (auch bei roter Ampel) vorzunehmen.

Alternativ können Fallbeurteilungen auch über die Akutambulanz der UPK an der Kornhausgasse vorgenommen werden. Die dafür vorgesehenen 30-minütigen Slots können direkt von den Patient:innen online über die Buchungsmaske reserviert werden. Oder die Zuweiser:innen melden ihre Patientinnen und Patienten per Mail an (zdk@upk.ch). Für Kinder und Jugendliche bietet die Poliklinik der Klinik für Kinder und Jugendliche (UPK) an, Fallbeurteilungen zu übernehmen, sollten keine niedergelassenen Fallbeurteiler:innen gefunden werden.

In allen Fällen wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig um die Fallbeurteilungen zu kümmern.